Auswertung Modellprojekt „Verzahnung Schuldnerberatung“

Die Landesfachstelle hat das Modellprojekt „Verzahnung Schuldnerberatung“ ausgewertet und die Ergebnisse in der letzten AG-Q-Sitzung am 09.12.2021 vorgestellt. Nun steht auch eine Broschüre mit der Projektdokumentation, den Ergebnissen und den Schlussfolgerungen zur Verfügung.

Ergebnisse kompakt:

  • Die Verzahnung von sozialer Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung kommt in beiden Beratungsstellen der Projektstandorte überwiegend zum Tragen, was sich an den von den Ratsuchenden als fließend empfundenen Übergängen gezeigt hat.
  • Beratungen ohne Wechsel der Beratungsfachkraft sind durchschnittlich kürzer. Wertvolle Zeit- und Geldressourcen werden eingespart, wenn die Beratung von Beginn an in einer Hand liegt.
  • In den meisten Fällen markiert ein erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch mit anschließendem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens das Beratungsende.
  • Eine Rückkehr in die soziale Schuldnerberatung war jederzeit möglich.
  • Die Lebensbedingungen haben sich während des Beratungsprozesses bei fast zwei Dritteln der Ratsuchenden erheblich verbessert, bei fast einem Drittel immerhin „ein wenig“.
  • Die Ratsuchenden sind in hohem Maß mit der Beratung zufrieden. Hervorgehoben werden von ihnen insbesondere die Fachlichkeit und die Sozialkompetenz der Beratungsfachkräfte. Für die Ratsuchenden spielt der Aufbau einer vertrauensvollen Beratungsbeziehung eine große Rolle.

Schlussfolgerungen kompakt:

Soziale Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung als Einheit

Soziale Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Für beide Bereiche gibt es gemeinsame Leistungsinhalte und Verfahrensabläufe. Die Leistungsbeschreibung der sozialen Schuldnerberatung und die Qualitätsstandards der Verbraucherinsolvenzberatung sind darauf zu prüfen, damit eine Zusammenfassung in einheitlichen Qualitätsstandards erfolgen kann.

Begleitung auch nach Verfahrenseröffnung

Der Wechsel zurück in die soziale Schuldnerberatung auch nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss in die gemeinsamen Qualitätsstandards (und in die Förderrichtlinie Verbraucherinsolvenzberatung und die Finanzierung) aufgenommen werden. Eine Begleitung während des Verfahrens ist wichtig, um Nachhaltigkeit einer Entschuldung zu erreichen und Drehtüreffekte zu vermeiden.

Verzahnung als Voraussetzung für Zusammenführung

Die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards ist Voraussetzung der über eine Verzahnung hinausgehenden Zusammenführung von sozialer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Hier kann das „bayerische Modell“ (Delegation der Verbraucherinsolvenzberatung auf die Kommunen seit 01.01.2019), das laut Evaluationsergebnissen zu deutlichen Qualitätssteigerungen geführt hat, Pate stehen.

Einspareffekte

Die Einspareffekte, die sich aus der Verzahnung von sozialer Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung ergeben, sollten auch in Sachsen genutzt werden, um intensiv sozialpädagogisch, motivierend und begleitend zu arbeiten.

Lebensweltorientierung und Zeit

Die soziale Schuldnerberatung benötigt vor allem eins: Zeit. Es muss genügend Zeit gegeben sein, um eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung aufzubauen. Auch die Initiierung von Lernprozessen in der Schuldnerberatung zur Vermeidung neuer Überschuldung benötigt Zeit. Zu ihrem Gelingen erfordert sie eine erwachsenenpädagogische Vorgehensweise, die an der Lebenswelt der Ratsuchenden ansetzt.

 

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