In ihrer jüngsten Veröffentlichung vom 10.11.2020 informiert die AG SBV über den Stand und die mögliche weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Sie gibt Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise bei außergerichtlichen Einigungsversuchen: AG SBV Empfehlungen
Auch die LAG SB Hamburg nimmt sich des Themas an und erwägt mehrere Varianten zum weiteren Vorgehen, besonders in Bezug auf auslaufende Bescheinigungen des Scheiterns des AEV: LAG SB Hamburg Empfehlungen
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Verbraucherinsolvenzberatung
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