Ein Ziel der Arbeit der Landesfachstelle ist die weitere Verzahnung der Verbraucherinsolvenzberatung und der Sozialen Schuldnerberatung in Sachsen. Diese Verzahnung ist vor allem durch die Entwicklung und Fortschreibung gemeinsamer Qualitätsstandards erreichbar.
Qualitätsstandards Verbraucherinsolvenzberatung
Alle sächsischen Schuldnerberatungsstellen, die Verbraucherinsolvenzberatung nach § 305 InsO anbieten, haben sich auf die Anwendung von Qualitätsstandards verpflichtet. Die verbindlich anzuwendenden „Qualitätsstandards in der Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen“ wurden im Jahr 2014 verabschiedet. Erarbeitet hat sie die „Arbeitsgruppe Qualität“ (AG-Q), bestehend aus Vertreter*innen der Praxis und aller an Schuldnerberatung in Sachsen beteiligten Institutionen.
Zukünftiges Ziel ist es, einheitliche Qualitätsstandards zu entwickeln, die sowohl die Soziale Schuldnerberatung als auch die Verbraucherinsolvenzberatung umfassen.
Konzept Soziale Schuldnerberatung
Das Konzept „Soziale Schuldnerberatung“ wurde von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) erarbeitet und 2018 verabschiedet. Mit dem Konzept ist erstmalig eine überverbandlich anerkannte Beschreibung des Arbeitsfeldes sozialer Schuldnerberatung gelungen. Ausgehend von der Problembeschreibung der Überschuldung werden Nutzen und Wirkung sozialer Schuldnerberatung dargestellt und die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Im Konzept wird deutlich herausgestellt, dass soziale Schuldnerberatung ein umfassendes und ganzheitliches Leistungsangebot für Ratsuchende ist.
Kontakt
Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung
im Freistaat Sachsen
Dresdner Straße 38b
09130 Chemnitz
Tel.: 0371 6742655
Mobil: 0173-4316591
info@lfs-inso.de
Hinweis
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
