Die folgenden Gesetze und Richtlinien sind zum einen Grundlagen für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und werden zum anderen in der täglichen Arbeit mit überschuldeten Menschen benötigt.
Die Grundgedanken zu dieser Seite:
- wichtige Informationen ohne umständliche Suche aus einer Hand schnell zur Verfügung zu haben
- Übersichtlichkeit durch Beschränkung auf Wesentliches
- Verweise auf vertiefende Informationen zu den einzelnen Themenbereichen
Förderrichtlinie Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen
Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 13 wurde am 26. März 2020 die geänderte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Förderung von Trägern anerkannter Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung (FRL Verbraucherinsolvenzberatung) vom 12. März 2020 veröffentlicht.
Sächsisches InsO-Ausführungsgesetz
Im Sächsischen Ausführungsgesetz zu § 305 Insolvenzordnung vom 10.12.1998 ist festgelegt
- welche Voraussetzungen eine „geeignete Stelle“ im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfüllen muss,
- was ihre Aufgaben sind,
- wie die Anerkennung als geeignete Stelle erfolgt.
Arbeitslosengeld II
Zusätzlich zu einer Tabelle der aktuell gültigen Regelsätze und Mehrbedarfe veröffentlicht der Förderverein gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit e.V. eine sehr aufschlussreiche Übersicht, wieviel Geld wofür in den Regelsätzen enthalten ist:
Regelsätze 2021
Am 06.11.2020 hat der Deutsche Bundestag die Regelsätze für 2021 beschlossen:
Regelbedarfsstufen 2020 und 2021 in Euro je Monat
Regelbedarfsstufe (RBS) | 2020 1) | ab 1. Januar 2021 | Veränderung in Euro |
---|---|---|---|
RBS 1: Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft lebend | 432 | 446 | +14 |
RBS 2: Volljährige Partner | 389 | 401 | +12 |
RBS 3: SGB XII: Volljährige in Einrichtungen
SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus |
345 | 357 | +12 |
Kinder im Alter von | |||
RBS 4: 14 bis 17 Jahre | 328 | 373 | +45 |
RBS 5: 6 bis 13 Jahre | 308 | 309 | +1 |
RBS 6: 0 bis 5 Jahre | 250 | 283 | +33 |
Seiten mit ausführlichen Informationen hauptsächlich zum SGB II, aber auch zu SGB III und XII (inklusive Rechtsprechung, aktuelle sozialpolitische Forderungen):
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
eine Seite des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. Der Verein macht seit über 25 Jahren auf Prozesse sozialer Ausgrenzung aufmerksam und positioniert sich klar für die Rechte von sozial benachteiligten und erwerbslosen Menschen. Das von Tacheles betriebene umfangreiche Internetportal wird laufend aktualisiert. Es enthält u.a. einen Rechtsprechungsticker, einen ALG II-Rechner und eine umfangreiche Adressdatenbank von Beratungsangeboten. Besonders hilfreich für die Beratungsarbeit sind die eingestellten Folien zum SGB II.
https://www.erwerbslos.de/
eine Seite des Fördervereins gewerkschaftlicher Arbeitslosenarbeit e.V.
https://www.beratung-kann-helfen.de/
eine Seite des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ). Auch wenn die Seite speziell auf Berliner Verhältnisse zugeschnitten ist, enthält sie viele allgemeingültige Informationen. Über die Seite abrufbar ist ein Ratgeber zum Arbeitslosengeld II, der in Kooperation mit der Diakonie Berlin-Brandenburg erarbeitet wurde. Die grundsätzlichen Zusammenhänge sind darin verständlich und übersichtlich aufbereitet. Besonders hilfreich: Der Ratgeber ist in acht weiteren Sprachen (arabisch, bulgarisch, englisch, italienisch, polnisch, rumänisch, spanisch, türkisch) erhältlich.
Kindergeld
Höhe des Kindergeldes
2020 | 2021 | |
1. und 2. Kind | 204,00 € | 219,00 € |
3. Kind | 210,00 € | 225,00 € |
4. Kind und weitere | 235,00 € | 250,00 € |
Unterhaltsleitlinien, Unterhaltstabelle
Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen. Sie haben nicht den Stellenwert einer verbindlichen gesetzlichen Regelung. Sie stellen aber eine richterliche Entscheidungshilfe dar, um den angemessenen Unterhalt zu ermitteln und eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleichartiger Lebenssachverhalte zu erreichen. In ihrem Aufbau folgen die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichtes Dresden der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.
Die Ausführungen in den Unterhaltsleitlinien helfen, die Grundlagen des Unterhaltsrechts zu verstehen.
Kontakt
Landesfachstelle
Verbraucherinsolvenzberatung
im Freistaat Sachsen
Ritterstraße 5
04109 Leipzig
Tel.: 0341 33 204 204
Fax: 0341 33 204 206
E-Mail: lfs-inso@evlks.de
Hinweis
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
