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Beratungs­methodisches & Arbeitshilfen

Literatur für die Schuldnerberatung

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über Fachliteratur für die Schuldnerberatung. Die Kategorisierung in verschiedene Bereiche verfolgt das Ziel einer guten Auffindbarkeit. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird in Abständen aktualisiert.

Literatur für die Schuldnerberatung

Inkassokosten

Inkassogebühren: Einfacher Inkassofall oder Inkasso-Regelfall

Der Arbeitskreis InkassoWatch schaut genau hin und stellt fest, dass einige Inkasso-Dienstleister den „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG in bedenklicher Weise verkürzen. Für den Arbeitskreis InkassoWatch ist das eine Missachtung der Intentionen des Gesetzgebers.

Die Erhöhung der Inkasso-Vergütung von 0,5xRVG für die erste Inkasso-Zahlungsaufforderung als „einfachen Fall“ auf die Inkasso-Regelvergütung in Höhe von 0,9xRVG setzt jedoch eine weitere „notwendige“ Inkasso-Aktivität voraus. Allein das Verstreichen einer Frist nach der ersten Inkassozahlungsaufforderung genügt nicht, um die Regelvergütung zu begründen. Solange keine zweite Beitreibungs-Aktivität gegenüber dem Schuldner erfolgt ist (frühestens nach zwei Wochen möglich), schuldet er beispielsweise auch noch nach fünf Wochen nur die 0,5er Vergütung.

Wenn ein Inkassounternehmen also schreibt, dass das Privileg der 0,5-fachen Vergütung nur dann besteht, wenn das Geld spätestens nach 14 Tagen bei ihm eingegangen ist, stellt diese Vergütungsberechnung nach Ansicht des Arbeitskreises InkassoWatch einen Rechtsverstoß dar, dem entgegenzutreten ist.

Der Arbeitskreis InkassoWatch hat sein Prüfschema entsprechend aktualisiert und eine Arbeitshilfe zu diesem Thema veröffentlicht:

Prüfschema Inkassokosten

AK InkassoWatch Info Inkassogebühren

Quelle: Infodienst Schuldnerberatung

Schulden-Wörterbuch in leichter Sprache

Die Volkssolidarität Südthüringen e.V. hat in zweiter Auflage (2019) ein „Schulden-Wörterbuch in Leichter Sprache“ veröffentlicht.

Das Schulden-Wörterbuch möchte in einfachen Worten wichtige Begriffe rund um das Thema Schulden erklären. Schuldrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht sind sehr schwere Rechtsgebiete. Schwierige, komplexe juristische Sachverhalte verständlich zu machen – für jeden Menschen, das ist das Anliegen der Verfasser/-innen mit dieser Broschüre. Das Buch erklärt in verständlicher Weise über 50 Fachbegriffe rund um das Thema Schulden, von „Abtretung“ über „Lohnpfändung“ bis zu „Zwangs-Vollstreckung“. Es soll Ratsuchenden helfen, die Verfahrensabläufe besser zu verstehen. Die Herausgeber/-innen weisen ausdrücklich darauf hin, dass zugunsten der Verständlichkeit an bestimmten Stellen auf die exakte juristische Darstellung rechtlicher Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten verzichtet wurde. Mit dieser Einschränkung kann das Wörterbuch eine gute Hilfe bei der Vermittlung komplexer Fragen der Schuldnerberatung sein.

Das „Schulden-Wörterbuch in Leichter Sprache“ verwendet einfache Worte, kurze Sätze und gehorcht zahlreichen genau definierten Richtlinien. Es wendet sich an Personen mit kognitiven Einschränkungen, Lese- bzw. Deutschschwierigkeiten, ist aber darüber hinaus bei komplizierten Sachverhalten auch für eine breitere Bevölkerungsgruppe sinnvoll, um ein besseres Verständnis zu erwirken.

Mit dem Schulden-Wörter-Buch wird Berater/-innen das Erklären und Ratsuchenden das Verstehen erleichtert. Das Dokument ist barrierefrei.

Download Schuldenwörterbuch

Coaching von Menschen in finanziellen Notlagen

Coaching legt den Schwerpunkt in besonderer Weise auf die Motivation und Mitwirkung der Ratsuchenden. Die Entwicklung eigener Lösungswege wird in einem lösungsorientierten Prozess begleitet. Die folgende Arbeit, die im Rahmen einer Coachingausbildung entstanden ist, liefert ein kurzes Konzept zum verstärkten und bewussten Einsatz von Coachingmethoden in der Schuldner- und Insolvenzberatung.

Coachingkonzept

Digitalisierung

Digitalisierung in der Schuldnerberatung

Als nach der ersten Welle der Corona-Pandemie im späten Frühjahr 2020 persönliche Beratung wieder möglich war, wurde sie von den meisten Beratungsstellen in Sachsen (mit Ausnahme der offenen Sprechstunden) umgehend wieder angeboten. Es hatte sich herausgestellt, dass eine online-Beratung oder eine Beratung per Telefon unter Umständen viel anstrengender und komplizierter war als eine persönliche. Unsicherheit herrschte insbesondere auch im Bereich der einzuhaltenden Vorgaben des Datenschutzes.

Was aber hat die erste vorübergehende Unmöglichkeit persönlicher Beratung an positiven Effekten für die Weiterentwicklung der Schuldnerberatung gebracht? Hat sie gezeigt, wo die Schuldnerberatung im Hinblick auf die unausweichliche zunehmende Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche steht? Ist offenbar geworden, ob und wenn ja welche Mängel in der technischen Ausstattung und in den Ressourcen der Beratenden und Ratsuchenden bestehen? Ist ein Prozess der Auseinandersetzung mit Fragen der Digitalisierung auf Seiten des Arbeitgebers angeregt oder befeuert worden, bis hin zu Investitionen in technische Ausstattung? Haben sich mögliche Zukunftsperspektiven herausgeschält, die man ohne die Zwangspause gar nicht erkannt hätte?

Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung (und nicht nur der corona-bedingten) scheint es ratsam, sich intensiv mit Digitalisierungsprozessen in der Schuldnerberatung zu befassen. Unterstützung hierzu bietet auch ein Beitrag von Dr. Sally Peters, Institut für Finanzdienstleistungen (iff), im Überschuldungsradar 20/August 2020: „Digitalisierung in der Schuldnerberatung: Wo stehen wir? – Praxis und Perspektiven -“

Die Verfasserin betont die notwendige und zukunftsweisende Beschäftigung mit dem Thema der Digitalisierung in der Schuldnerberatung. Die Digitalisierung in diesem Bereich ist dabei nicht gleichzusetzen mit oder beschränkt auf Online-Beratung sondern betrifft darüber hinaus viele Aspekte wie: Software, Monitoring und Dokumentation, Kommunikation, interne Organisationsprozesse u.a. Der Beitrag ist stellenweise wie ein Weckruf an die soziale Arbeit. Wenn die Akteurinnen der sozialen Arbeit es verpassen, sich selbst mit der Digitalisierung zu beschäftigen, würde sie ihnen irgendwann möglicherweise aufgezwungen.

Ausgehend vom aktuellen Stand, der vielerorts von großer Zurückhaltung gegenüber der Digitalisierung geprägt sei, erläutert sie, dass Digitalisierung und Arbeitsgrundsätze sozialer Arbeit nicht im Gegensatz zueinander stehen. So blieben zentrale Arbeitsprinzipien wie „Vertrauen, Menschenbild, Zeit, Ergebnisoffenheit, Individualität der Ratsuchenden und Motivation, Erschließung der Ressourcen etc.“ erhalten. Die Autorin verschließt nicht die Augen vor den Herausforderungen, die sich im Zuge der Digitalisierung ergeben. Neue Arbeits- und Organisationsformen zu etablieren, bedeutet Veränderung, die durch Unsicherheit und fehlende Erfahrung zunächst Widerstand hervorrufen kann. Auch wenn es große Ungleichheit hinsichtlich digitaler Zugänge gibt, sei doch der digitale Wandel bei Ratsuchenden längst angekommen.

Schließlich unternimmt die Autorin den Versuch, eine Digitalisierungsstrategie für die Schuldnerberatung zu entwickeln, die auf verschiedenen Prozessebenen ansetzt. Weil die Finanzierungsvorgaben im sozialen Bereich eher eng sind, eine Aufrüstung im Sinne der Digitalisierung aber mit Kosten verbunden ist, muss der Ausgangspunkt immer eine Analyse konkreter Ziele und Schwerpunkte der Einrichtung sein.

Der komplette Beitrag ist auf der Seite des iff zu lesen: https://www.iff-hamburg.de/ueberschuldungsradar/

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