Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2024 und P-Konto-Bescheinigung
Seit dem 01.07.2024 gelten für Arbeitseinkommen und Pfändungsschutzkonten neue Pfändungsfreigrenzen.
Das Nettoeinkommen bleibt damit bis zu einer Höhe von 1.499,99 Euro unpfändbar. Bisher waren es 1.409,99 Euro.
Beim Pfändungsschutzkonto bleibt der neue Grundfreibetrag von 1.500 Euro geschützt.
Die Pfändungstabelle, die P-Konto-Bescheinigung in verschiedenen Formaten und weitere Informationen sind unter Gesetze & Richtlinien – LFS Inso (lfs-inso.de) verfügbar.