Schweigepflicht und Schweigerecht in der Schuldnerberatung
Schuldnerberatung beruht auf Vertrauen. Beraterinnen und Berater erhalten von den Ratsuchenden oft überaus sensible Informationen, durchaus auch über strafbare Handlungen. Inwieweit können sich Beratungsfachkräfte auf ihre Schweigepflicht berufen, wenn sie beispielsweise als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen sollen? Was dürfen/ können/ müssen sie nach derzeitiger Rechtslage tun?
Um diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schweigepflicht in der Schuldnerberatung nachzugehen, lädt die Landesfachstelle herzlich ein zum
Online-Seminar
am Donnerstag, 10.10.2024 von 09:00 bis 10:30 Uhr
Als Referentin steht Frau Frau Sabine Prell, Schuldnerberaterin bei der Diakonie Hochfranken Erwachsenenhilfe gGmbH und engagiert im Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit, zur Verfügung.
Das Seminar ist für die sächsischen Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater kostenfrei.