Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021

Am 21.05.2021 wurden die neuen Pfändungsfreigrenzen veröffentlicht. Sie gelten ab 01.07.2021. Die pfändungsfreien Beträge steigen um 6,28 % . Somit steigt der Grundfreibetrag für eine Einzelperson ohne Unterhaltspflichten von 1.178,59 € auf 1.252,64 €.

Zu den P-Kontobescheinigungen in verschiedenen Formaten: https://lfs-inso.de/themen/gesetze-richtlinien/#toggle-id-3