Statistik der Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen 2025

Im Jahr 2025 haben die nach § 305 InsO geeigneten und geförderten Stellen in Sachsen Verbraucherinsolvenzberatung (VIB) flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten. Den Beratungsstellen wird immer wieder ihre qualitativ hochwertige Arbeit bestätigt, die sich nicht zuletzt auch in den Zahlen widerspiegelt. Stellvertretend hierfür der Auszug aus einer Stellungnahme von Sebastian Andrä, Richter am Amtsgericht Leipzig: „Die Beratungsstellen unterstützen – wie dies aus den beim Insolvenzgericht vorgelegten Formularanträgen entnommen werden kann – dabei, die bestehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassend zusammenzutragen, zu strukturieren und auch zu belegen. Sie nehmen, soweit dies von hier aus beurteilt werden kann, die gesetzliche Verpflichtung zu eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners tatsächlich ernst. Dadurch kann der Ermittlungsaufwand für die Richterinnen und Richter am Amtsgericht Leipzig in Eröffnungsverfahren auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.“

Datengrundlage für diese Auswertung sind vorrangig die Statistikdatenblätter, die von den geeigneten und geförderten Beratungsstellen halbjährlich an die Landesdirektion Sachsen zu versenden sind. Damit werden ausschließlich Daten von abgeschlossenen Fällen der VIB erfasst. Sie geben keine Auskunft zu aktuell laufenden Fällen und bieten keinen vollständigen Überblick über Gesamtleistungen der Schuldnerberatungsstellen, da diese zu einem großen Anteil in der sozialen Schuldnerberatung besteht.