Aktionswoche Schuldnerberatung 2026

 

Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung

Vom 15. bis 19.06.2026 findet die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung statt. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Wie komme ich an mein Geld? – Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“.

Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern. Die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen stellt sich hinter die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), die jedes Jahr die Aktionswoche initiiert.

Nach Angaben der AG SBV kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Viele Betroffene sind auf das P-Konto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Das P-Konto soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen. Für Personen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebensumständen kann zudem ein erhöhter Freibetrag beantragt bzw. durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden.

Bei einer Pfändung des Girokontos „friert“ die Bank das Guthaben auf dem Konto zunächst ein. Die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber müssen tätig werden und das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Wenn sie dies nicht tun, wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung. Das Geld würde nach Ablauf eines Monats an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden. Um den Pfändungsschutz herzustellen, benötigen Betroffene die Unterstützung ihres Kreditinstitutes, von Schuldnerberatungsstellen und in manchen Fällen von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden.

Trotz dieser existenziellen Bedeutung des Pfändungsschutzes und der klaren gesetzlichen Regelung mehren sich in der Praxis die Probleme bei der Einrichtung und Umsetzung dieses gesetzlichen Schutzinstruments. „Wie komme ich an mein Geld?“ ist eine Frage, die Beraterinnen und Berater fast täglich von Ratsuchenden hören.

Berichte von verspäteter Bereitstellung des P-Kontos, verweigerter Umwandlung oder zusätzlicher Bedingungen wie ein Zwang zur Rückzahlung bei Konten im Minus nehmen zu. Müssen Gelder über das Vollstreckungsgericht oder öffentliche Gläubiger freigegeben werden, wird es für viele richtig kompliziert. Hier fehlen Informationen über die notwendigen Schritte. Gerade Menschen in akuten finanziellen Notlagen sind auf schnelle Hilfe und die unbürokratische Einrichtung des Pfändungsschutzes angewiesen.

Eine Erhebung unter den sächsischen Schuldnerberatungsstellen durch die Landesfachstelle hat auch zahlreiche Probleme mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Girokonto („Basiskonto“ genannt) zutage gefördert: Menschen werden am Schalter weggeschickt, Anträge werden nicht entgegengenommen oder Anträge per Post bleiben unbearbeitet. Ein Konto ist aber ein elementarer Bestandteil der Existenzsicherung. Kreditinstitute müssen Basiskonten aktiv anbieten. Die unbegründete Verwehrung des Zugangs zu Basiskonten und P-Konten müsste wirksam sanktioniert werden.

Die Landesfachstelle schließt sich den Forderungen der AG SBV an:

  • Staatlichen Schutz des P-Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten,
  • Zugang zum Basiskonto sichern – Hürden abbauen,
  • Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen und Finanzierung sichern,
  • Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung.

Weitere Informationen zur Aktionswoche unter:   https://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/