Kindergeld
Zum 01.01.2025 wurde das Kindergeld um 5 € erhöht und beträgt damit einheitlich 255,00 Euro pro Kind.
Kinderzuschlag
Mit dem Kinderzuschlag werden Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Der Höchstbetrag wurde zum 01.01.2025 auf 297,00 Euro pro Kind erhöht. Kinderzuschlag wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss beantragt werden. Der Antrag kann online über die Internetseite der Familienkasse gestellt werden. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse kann vorab geprüft werden, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Wer Kinderzuschlag für seine Familie erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Sofortzuschlag
Seit Juli 2022 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen groß werden, einen monatlichen Sofortzuschlag. Seit 01.01.2025 beträgt er 25 Euro. Den Zuschlag erhalten alle Kinder, die in Familien leben, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder erfolgt durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere der Leistungen erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. (vgl.: Mehr Kindergeld, höherer Kinderzuschlag | Bundesregierung)